Katastervermessung

Grenzherstellungen

Müssen Sie beim Bauen Grenzabstände einhalten oder wissen nicht zweifelsfrei auf welcher Seite die Hecke steht, dann übertragen wir auf Grundlage des amtlichen Katasternachweises die verbindlichen Grenzpunkte in die Örtlichkeit. Damit können Sie sorgenfrei Ihr Bauvorhaben an die richtige Stelle setzen und vermeiden Ärger mit der Baubehörde bzw. dem Nachbarn.

Gebäudeeinmessung

Gebäude sind nach dem Hamburgischen Vermessungsgesetz Liegenschaften und müssen im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Um die amtlichen Unterlagen so aktuell wie möglich zu halten, sollte die Einmessung möglichst schnell nach dem Bau Ihrers Projektes durchgeführt werden.

Aus diesem Grund verpflichtet das Hamburgische Vermessungsgesetz Grundeigentümer dazu, alle in ihrem Grundriss veränderten oder gänzlich neuen Gebäude einmessen zu lassen.

Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) überwacht die Gebäudeeinmesspflicht und informiert betroffene Grundeigentümer.

Teilungsvermessungen

Sie wollen einen Notarvertrag machen und einen Grundstücksteil kaufen bzw. verkaufen. Dann beraten wir Sie gerne hinsichtlich der neu zu bildenden Grundstücksgrenze. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben, sollten insbesondere die Vorschriften des Baurechts beim Grundstückszuschnitt berücksichtigt werden. Gegebenenfalls können Baulasten die Bebaubarkeit möglich machen. Hier können wir behilflich sein. Sind die neuen Grenzen festgelegt, machen wir diese durch Grenzsteine sichtbar und sorgen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters. Danach kann der Notar die Umschreibung im Grundbuch veranlassen.

Lageplan zum Bauantrag

Haben Sie sich entschieden zu bauen, benötigt der Architekt für seine Planung diverse geometrische und rechtliche Angaben von Ihrem Grundstück. Die dafür notwendigen Vermessungsarbeiten nehmen wir vor. Dazu gehört die Ermittlung folgender Sachverhalte:

  • Grundstücksgrenzen
  • Gebäude inkl. Höhe
  • Mauern, Zäune
  • Bäume
  • Schächte
  • Flurstücksnummern sowie Hausnummern
  • Geländehöhen
  • sonstige Topografie

Als Ergebnis erhält der Bauherr einen digitalen Lage- und Höhenplan, auf dessen Grundlage der Architekt das geplante Gebäude optimal platzieren bzw. dimensionieren kann. Dabei sind folgende Baubestimmungen einzuhalten:

  • Baugrenzen und Baulinien
  • Abstandsflächen
  • Grundflächen- und Geschossflächenzahl (GRZ/GFZ)

Bei der Ermittlung dieser festgeschriebenen Maßgaben stehen wir helfend zur Seite.

Ist die Planung dann rechtskonform, kann der Architekt den Lageplan zum Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde zur Genehmigung einreichen.

Wir beraten Sie gerne