Teilungsvermessung
Sie wollen einen Notarvertrag machen und einen Grundstücksteil kaufen bzw. verkaufen. Dann beraten wir Sie gerne hinsichtlich der neu zu bildenden Grundstücksgrenze.
Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben, sollten insbesondere die Vorschriften des Baurechts beim Grundstückszuschnitt berücksichtigt werden. Gegebenenfalls können Baulasten die Bebaubarkeit möglich machen. Hier können wir behilflich sein. Sind die neuen Grenzen festgelegt, machen wir diese durch Grenzsteine sichtbar und sorgen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters. Danach kann der Notar die Umschreibung im Grundbuch veranlassen.